Bewerber*innen aus Nicht EU/EWR-Staaten -
Studienkolleg und Externe Feststellungsprüfung
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob diese Anleitung für Sie richtig ist, gehen Sie bitte zurück zum Bewerbungscheck.
Bewerbungsfristen
Wintersemester (Studienbeginn Oktober): 1. März - 30. April
Sommersemester (Studienbeginn April): 1. September - 31. Oktober
Hochschulzugangsberechtigung
Deutschnachweis
Einverständniserklärung der Eltern (nur Bewerber*innen unter 18 Jahre)
Empfohlene Bewerbungsunterlagen
Nachweis über die erfolgreiche Zahlung der Bewertungsgebühr
Bitte scannen Sie diese Unterlagen für Ihre Bewerbung ein und achten Sie beim späteren Hochladen im Upload-Portal auf die Auswahl des richtigen Dokumententyps. Bitte schicken Sie uns keine postalischen Bewerbungen, da diese nicht bearbeitet werden!
Wenn Ihre Vorbildung für die Aufnahme eines Studiums nicht ausreicht, also noch keine direkte Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, müssen Sie ggf. ein Studienkolleg besuchen und dort die Feststellungsprüfung ablegen. Mit dieser Prüfung wird festgestellt, ob Sie die fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen für ein Studium erfüllen.
Um sich für den Aufnahmetest am Studienkolleg Hannover anzumelden, müssen Sie sich zunächst regulär für das Studienfach bewerben, welches Sie später studieren möchten. Bitte wählen Sie dieses Studienfach sorgfältig aus, da Sie sich nur für einen Kurs am Studienkolleg bewerben können.
Im Bewerbungsverfahren werden Ihre Schulzeugnisse hinsichtlich einer möglichen Fachbindung geprüft. Das bedeutet, dass Sie aufgrund der Abschlussfächer Ihres Schulzeugnisses gegebenenfalls nur bestimmte Studienfächer wählen dürfen, die dieser Fachbindung entsprechen.
Wenn Sie keiner Fachbindung unterliegen, können Sie frei aus allen Fächer das Studienfach auswählen, dass sie später studieren möchten.
Sofern Ihre Schulzeugnisse eine Hochschulzugangsberechtigung für das Studienkolleg darstellen, werden Sie von der Universität am Studienkolleg zum Aufnahmeverfahren angemeldet. Das Studienkolleg nimmt anschließend direkt Kontakt mit Ihnen auf, um Sie über den weiteren Ablauf zu informieren.
Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist keine Zulassung zum Studium!
Wenn Sie das Studienkolleg erfolgreich mit der Feststellungsprüfung abgeschlossen haben, müssen Sie sich erneut an der Universität Ihrer Wahl für eine Zulassung bewerben.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welchen Schwerpunktkurs Sie benötigen, um sich für Ihren späteren Wahlstudiengang bewerben zu können, finden Sie hier eine Übersicht.
Anleitungsvideos für internationale Studierende
Der gesamte Bewerbungsdurchlauf wird hier in veranschaulichenden Bewerbungsvideos dargestellt.
Sie geben Ihre E-Mail-Adresse sowie ein Passwort ein. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten und einem Link zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse.
Wichtig: Bitte merken Sie sich Ihre Zugangsdaten, die Sie künftig öfters benötigen werden, um sich am Bewerbungsportal anzumelden.
Diese Zugangsdaten benötigen Sie ebenfalls, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben möchten, eine erneute Registrierung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie die sprachlichen Anforderungen für Ihre Bewerbung zum Studienkolleg!Online-Registrierung
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Die Online-Registrierung steht ab dem 01. März wieder zur Verfügung.
Online-Registrierung
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Die Online-Registrierung steht ab dem 01. September wieder zur Verfügung.
Der gesamte Bewerbungsdurchlauf wird hier in veranschaulichenden Bewerbungsvideos dargestellt oder nachfolgend beschrieben:
Legen Sie mit dem Button „Starten Sie hier!“ einen Antrag auf Zulassung an.
Wählen Sie das Semester aus, zu dem Sie Ihr Studium in Göttingen beginnen möchten. Klicken Sie anschließend auf „Bewerbung starten“ und „Antrag hinzufügen“, um eine Bewerbung anzulegen und geben Sie zunächst das gewünschte Studienfach und den Abschluss an. Bitte wählen Sie dieses Studienfach sorgfältig aus, da Sie sich nur für einen Kurs am Studienkolleg bewerben können.
Sie werden im Folgenden gebeten, Ihre Hochschulzugangsberechtigung anzugeben. Da diese bei jedem Bewerbenden individuell aus mehreren Teilen bestehen kann, geben Sie bitte die für Sie Zutreffenden an.
Da Sie sich für ein Studienkolleg bewerben, müssen Sie anschließend „Bewerbung zum Studienkolleg hinzufügen“ klicken. Diese Angabe bestätigen Sie bitte mit „Ja“ und „Weiter“.
Nach der Eingabe von Daten zu Studienzeiten im Ausland laden Sie Ihre Zeugnisse und andere, für die Bewerbung erforderlichen Dokumente hoch. Nutzen Sie dafür den Reiter „Dokumente Upload“ oben mittig. Versuchen Sie bitte alle Seiten eines Dokumententyps in einer Datei zusammengefasst hochzuladen und achten Sie beim Upload besonders auf die Auswahl des korrekten Dokumententyps.
Kehren Sie abschließend über das „Haussymbol" auf die Startseite zurück, klicken Sie auf „Antrag einsehen und bearbeiten" und auf „Antrag abgeben", um den Bewerbungsantrag endgültig einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag erst abgeben können, sobald Sie die Pflichtdokumente hochgeladen haben.
Ihre Bewerbung wird nur bearbeitet, wenn Sie den Antrag fristgerecht abgegeben haben. Anträge "in Vorbereitung" werden nicht berücksichtig!
Die Universität Göttingen erhebt pro Bewerbungssemester einmalig eine Gebühr von 65 Euro für die Bewertung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen. Sofern Sie nicht davon befreit sind, bezahlen Sie die Bewertungsgebühr per Überweisung bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist. Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht bearbeitet werden. Die Bewertung erhalten Sie erst nach Abschluss der Bearbeitung Ihrer Bewerbung.
Während der Bearbeitung Ihrer Bewerbung informieren wir Sie laufend zum Stand des Auswahl- und Zulassungsverfahrens. Diese beginnen direkt im Anschluss an den Bewerbungszeitraum.
Sie erhalten zwischen Juli und August (Wintersemester) oder zwischen Januar und Februar (Sommersemester) erste Rückmeldungen von uns per E-Mail.
Fragen? Fragen! Haftungsausschluss
Die Georg-August-Universität Göttingen weist darauf hin, dass zum Studienangebot, zur Bewerbung und zum Zulassungsverfahren ausschließlich diejenigen Informationen gültig sind, die sie selbst auf den durch sie genutzten Kanälen (Printmedien, Website, offizielle social media-Kanäle, persönlicher Kontakt via E-Mail, Telefon) zur Verfügung stellt. Die Universität kooperiert in keiner Form mit kommerziell arbeitenden Vermittlungsagenturen im In- oder Ausland.
Kontakt:
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Von-Siebold-Straße 2
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Mo 10-12 Uhr und Mi 14-16 Uhr
Hinweis: Aufgrund der Weihnachtsfeiertage ist das Büro zwischen 24.12.24 und 01.01.25 geschlossen.
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