Allgemeine Abkommen mit internationalen Partnern für eine übergreifende Zusammenarbeit über einzelne Projekte hinaus
Arten von Abkommen
Je nach dem Zweck der Zusammenarbeit kommen verschiedene Arten von Vereinbarungen in Frage:
- Absichtserklärung (LoI)
- Memorandum of Understanding (MoU)
- Studierendenaustauschvereinbarungen und/oder Austauschvereinbarungen für Forscher*innen und Personal
Verfahren
Abkommen können auf der Universitäts-, Fakultäts- oder Institutsebene abgeschlossen werden.
- Abkommen auf zentraler Ebene: Mit der Zustimmung des Präsidiums können Abkommen auf zentraler Ebene abgeschlossen werden, wenn der Studentenaustausch mindestens drei Fakultäten umfasst, aber die Partnerschaft nicht direkt einem Institut oder einer Fakultät zugeordnet ist.
- Abkommen auf Fakultäts- oder Institutsebene: Der Abschluss eines Abkommens auf Fakultäts- oder Institutsebene ist empfehlenswert, wenn nur eine Fakultät oder ein Institut an der Kooperation interessiert ist oder eine Fakultät oder ein Institut der Partneruniversität.
Für jede Kooperationsvereinbarung benennen beide Parteien jeweils eine Person, die als Vertreter*in für die vereinbarte Kooperation ernannt wird. Der*die Partnerschaftsbeauftragte bestimmt die Priorisierung der Partnerschaft in Absprache mit den Kolleg*innen, die am Austausch beteiligt sind, und weist gegebenenfalls verfügbare Mittel zu (falls zutreffend).
Unterstützung von zentraler Seite
Das Team Internationale Beziehungen bei Göttingen International stellt rechtlich geprüfte Vorlagen zur Verfügung, die, wenn der Partner zustimmt, sofort verwendet werden können, sofern der Partner damit einverstanden ist. Die Vorlagen sind in englischer Sprache. Sollte der Partner eine weitere Sprachversion benötigen, ist er für deren Erstellung verantwortlich. Im Falle von Unstimmigkeiten ist jedoch die englische Fassung maßgebend.
Wenn Dokumente verwendet werden, die nicht den Vorlagen der Universität Göttingen entsprechen, müssen diese einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden und, wenn erforderlich, mit der Partneruniversität verhandelt werden. Das Team Internationale Beziehungen koordiniert diesen Prozess und erhält die erforderlichen Unterschriften, sobald die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Unterschriften und Mitzeichnungen
Unterschriftsprozess
Alle o.g. Abkommen werden vom Präsidenten / der Präsidentin unterzeichnet.
Bei Abkommen auf Fakultätsebene sind zur Sicherstellung der Zustimmung der beteiligten Fakultäten und der Partnerschaftsbeauftragten, die Mitzeichnungen der jeweiligen Dekanin / dem jeweiligen Dekan und des Partnerschaftsbeauftragten / der Partnerschaftsbeauftragten benötigt.
Bei Abkommen auf Abteilungs- oder Institutsebene werden zur Sicherstellung der Zustimmung der beteiligten Fakultäten, Institute und der Partnerschaftsbeauftragten, die Mitzeichnungen der jeweiligen Dekanin / dem jeweiligen Dekan, der Institutsleitung und des Partnerschaftsbeauftragten / der Partnerschaftsbeauftragten benötigt.
Die Mitzeichnungen können elektronisch per E-Mail erfolgen.
Ein digitales Vertragsdokument ist für viele Partneruniversitäten ausreichend. Wenn auch Papierkopien erstellt werden sollen, werden je nach Kooperationsebene und Partneruniversität unterschiedliche Anzahlen von Kopien benötigt.
Prozessdauer von Absicht bis zur Unterzeichnung
Wenn die Vorlagen der Universität Göttingen verwendet werden, ist es möglich, eine Absichtserklärung, ein MoU oder eine Vereinbarung innerhalb weniger Tage abzuschließen, vorausgesetzt, der Partner stimmt der Vorlage zu und das Dekanat zeichnet kurzfristig mit (letzteres ist in der Regel nur möglich, wenn das Dekanat frühzeitig über die erforderliche Mitzeichnung informiert wurde).
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, das Dekanat über Ihr Kooperationsprojekt und die beabsichtigte Vereinbarung frühzeitig zu informieren, um sicherzustellen, dass das Dekanat die beabsichtigte Vereinbarung genehmigt und dass Mitzeichnungen bei Bedarf kurzfristig eingeholt werden können.
Wenn die Vorlagen der Universität Göttingen nicht verwendet werden oder so geändert werden, dass eine rechtliche Überprüfung erforderlich wird, kann der Prozess mehrere Monate dauert. Die Dauer des Vorbereitungsprozesses hängt auch davon ab, wie viel Koordinations- und Verhandlungsbemühungen mit der Partneruniversität erforderlich sind, um ein gemeinsames Dokument zu entwickeln. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Bei Fragen wenden Sie sich an: international@uni-goettingen.de