PROMOVIERENDE
Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften - Bewerbungsverfahren und Bewerbungsfristen
Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften
Hier finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Bewerbungsfristen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften.
Hier finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Bewerbungsfristen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften.
Für die Aufnahme des Promotionsstudiums müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Vor allem muss beispielsweise eine Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors vorliegen, in der bestätigt wird, dass die sie oder er Ihre schriftliche Arbeit betreut.
Doktorand*innen, die ihr Promotionsstudium zum Sommersemester beginnen wollen, müssen ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 15.03. im Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät einreichen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15.09. eines jeden Jahres.
ACHTUNG: Derzeit wir eine neue Zulassungsordnung auf den Weg gebracht, die voraussichtlich Mitte / Ende Januar 2025 in Kraft treten und dann auch für die Bewerbungsrunde zum Sommersemester 2025 Geltung haben wird. Die bisher geltenden Regelungen werden abgelöst und eine Bewerbung wird dann voraussichtlich unter anderen Voraussetzungen möglich sein. Wenn Sie sich zum Sommersemester 2025 bewerben möchten, befassen Sie sich mit den formalen Gesichtspunkten und der Bewerbung bitte frühestens ab Anfang Februar 2025, um Mehraufwand bei der Bewerbung auf allen Seiten zu vermeiden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen sind bitte fristgerecht in Papierform postalisch oder nach Terminabsprache auch persönlich im Studiendekanat einzureichen:
Martin Ertelt
Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Georg-August-Universität Göttingen
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Der Graduiertenausschuss der Sozialwissenschaftlichen Fakultät prüft zeitnah nach der Bewerbungsfrist Ihre Bewerbungsunterlagen und entscheidet, ob Sie (ggf. mit einer Auflage) zugelassen werden können. Sie erhalten postalisch einen entsprechenden Bescheid zugeschickt.
Ihre Ansprechpersonen:
Martin Ertelt
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 26540
Fax. +49 551 39 26542
Martin.Ertelt-1@sowi.uni-goettingen.de
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 26540
Fax. +49 551 39 26542
Martin.Ertelt-1@sowi.uni-goettingen.de
Büro: Raum Oec 1.112
(Termine nach Vereinbarung)
Annegret Schallmann
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 27159
Fax. +49 551 39 26542
Annegret.Schallmann@sowi.uni-goettingen.de
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 27159
Fax. +49 551 39 26542
Annegret.Schallmann@sowi.uni-goettingen.de
Büro: Raum Oec 1.116