Rechtliche Folgen 
                    						
- Mögliche Folgen sind Bußgelder oder zivil- und strafrechtliche Haftung
- Hierbei wird geprüft, ob eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung vorliegt
                            Fahrlässige Handlung
                        
- Wird in 3 Stufen eingeteilt: 1. Einfache Fahrlässigkeit:
- Es besteht keine Haftung, die Universität Göttingen muss Sie gegenüber Dritten freistellen 2. Mittlere Fahrlässigkeit:
- Je nach Grad der Verschuldung wird der zu zahlende Betrag aufgeteilt 3. Grobe Fahrlässigkeit:
- Sie haften alleine, wenn die Sorgfaltspflicht ungewöhnlich grob verletzt wird
                            Vorsätzliche Handlung
                        
- Wird als Ordnungswidrigkeit (§59 NDSG) oder Straftat (§60 NDSG) gewertet
- Sie sind voll verantwortlich
- Betroffene Personen/Geschädigte sowie die Universität Göttingen können Sie zur Rechenschaft ziehen